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Seite angelegt am: 02.11.2014 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Obsorge beider Eltern als Regelfall

Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem KindNamRÄG 2013 soll die Obsorge beider Elternteile nunmehr (eher) der Regelfall sein soll; dies zeigt allein schon der Umstand, dass das Gericht die Obsorge beider Elternteile auch gegen deren Willen anordnen kann.