Seite angelegt am: 02.11.2014
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Obsorge beider Eltern als Regelfall
Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem KindNamRÄG 2013 soll die Obsorge beider Elternteile nunmehr (eher) der Regelfall sein soll; dies zeigt allein schon der Umstand, dass das Gericht die Obsorge beider Elternteile auch gegen deren Willen anordnen kann.