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Seite angelegt am: 22.11.2020 ; Letzte Bearbeitung: 22.11.2020

Obsorge beider Eltern - Bereitschaft zur Mitwirkung an der Obsorge Voraussetzung

Erforderlich für die Obsorge beider Eltern ist aber jedenfalls die Bereitschaft beider Eltern an der Erfüllung der mit der Obsorge verbundenen Aufgaben mitzuwirken.