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Seite angelegt am: 13.09.2022 ; Letzte Bearbeitung: 06.01.2023

Obsorge beider Eltern - Beendigung wegen psychischer Erkrankung eines Elternteils

Der inzwischen siebeneinhalbjährige Minderjährige wird im Haushalt des Vaters betreut, seit sich vor sechs Jahren bei seiner Mutter paranoide Schizophrenie manifestierte und die Lebensgemeinschaft seiner Eltern zerbrach. Trotz Kontaktrechtsregelung konnten Kontakte zwischen Mutter und Sohn wegen der schwierigen Lebenssituation der Mutter mit Phasen stationärer Aufenthalte, Unterbringungen und Wohnungslosigkeit nur sporadisch stattfinden.
Seit einem nicht erfolgreichen Antrag des Vaters auf alleinige Obsorge im Jahr 2019 haben sich die Umstände vor allem in zweierlei Hinsicht verändert: Zum einen wurde für die Mutter inzwischen ein Erwachsenenvertreter unter anderem für Vermögensangelegenheiten und die Vertretung bei Rechtsgeschäften bestellt. Zum anderen beschuldigte die Mutter (möglicherweise als Ausfluss ihrer Krankheit) den Vater, den Minderjährigen sexuell zu missbrauchen. Eine Abklärung dieser Vorwürfe durch Jugendwohlfahrtsträger und Krankenhaus widerlegte diese Vermutung, verstörte den Minderjährigen jedoch. Bei den Kontakten ist nun eine professionelle Betreuung des Kindes, etwa in einem Besuchscafé, von entscheidender Bedeutung, um Belastungen durch die psychische Erkrankung der Mutter von ihm fernzuhalten.
Wenn aus Gründen im Verhalten eines Elternteils sogar das Kontaktrecht eingeschränkt und Besuchsbegleitung angeordnet werden muss, so ist dieser Sachverhalt aber in gleicher Weise als drohendes Gefahrenpotential im Zusammenhang mit der Obsorge zu erachten und es bedarf auch diesbezüglich einer Änderung.
Damit ist auch im vorliegenden Fall eine Kindeswohlgefährdung zu bejahen. Nach den erfahrensergebnissen ist derzeit wegen des Verhaltens der Mutter, das ihre psychische Erkrankung hervorruft, eine professionelle Besuchsbegleitung erforderlich, um Belastungen des Minderjährigen zu vermeiden.