Seite angelegt am: 02.11.2006
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Letze Bearbeitung:
27.07.2020
Anwaltskosten im Pflegschaftsverfahren, Schadenersatz für
Es ist denkbar, dass ein (obsorgeberechtigter) Elternteil, der durch falsche Angaben im Pflegschaftsverfahren ein anwaltliche Vertretung des anderen (unterhaltspflichtigen) Elternteiles verursacht, für diese Vertretungskosten schadenersatzpflichtig wird.