Seite angelegt am: 03.09.2011
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Letze Bearbeitung:
01.08.2020
Schuleintritt als wesentliche Umstandsänderung
Ein Schuleintritt stellt wegen der damit verbundenen Bedarfssteigerung eine wesentliche Umstandsänderung dar.
Ein Schulwechsel stellt wegen der damit verbundenen Bedarfssteigerung eine wesentliche Umstandsänderung dar.
Anmerkung: Wenn allerdings nicht (auch) das Einkommen des Unterhaltspflichtigen gestiegen ist oder ein Alterssprung dazu kommt, kommt es trotzdem nicht zu einer Unterhaltserhöhung.