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Vom UhPfl unerwünschte Schwangerschaft

Auch wenn die Schwangerschaft vom UhPfl unterwünscht war, ändert dies nichts am Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den geluhpfl Elternteil. Es ist daher nicht maßgeblich, ob der Vater die Geburt befürwortet hat oder nicht, auch wenn er der Mutter Geld für einen Schwangerschaftsabbruch geschickt hat.