Seite angelegt am: 17.01.2016
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Letze Bearbeitung:
01.08.2020
Vom UhPfl unerwünschte Schwangerschaft
Auch wenn die Schwangerschaft vom UhPfl unterwünscht war, ändert dies nichts am Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den geluhpfl Elternteil. Es ist daher nicht maßgeblich, ob der Vater die Geburt befürwortet hat oder nicht, auch wenn er der Mutter Geld für einen Schwangerschaftsabbruch geschickt hat.