Seite angelegt am: 31.10.2014
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Letze Bearbeitung:
01.08.2020
Schulbesuchsbestätigung und Unterhaltsanspruch
Die Unterhaltspflicht besteht unabhängig vom Zusenden einer Schuldbesuchsbestätigung.
Anmerkung: Bei gerichtlicher Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs wird ein Kind um die Vorlage nicht herumkommen, weil es die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs nachweisen muss.