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Schmutzzulage

Eine Schmutzzulage ist idR zu 50% in die UBGR einzubeziehen.

Anmerkung: Es bleibt dem Unterhaltspflichtigen der Nachweis offen, dass die gesamte Schmutzzulage einen Mehraufwand abdeckt. Dem Unterhaltsberechtigten bleibt der Nachweis offen, dass tatsächlich überhaupt kein entsprechender Mehraufwand vorliegt und daher die Zulage zu 100% einzubeziehen ist.