Seite angelegt am: 20.08.2007
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Letze Bearbeitung:
15.03.2020
Schwerstbeschädigtenzulage
Eine Schwerstbeschädigtenzulage ist in die UBGR einzubeziehen.
Anmerkung: Es ist aber allenfalls darauf zu achten, ob aufgrund der Beeinträchtigung nicht gesundheitsbedingte Mehraufwendungen, die die UBGR mindern anfallen.
Zuletzt bearbeitet am 15.03.3020