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Schenkungen

Auch schenkungsweise erbrachte Leistungen mit Unterhaltscharakter dienen dem Unterhaltsbedarf des Kindes, dessen Doppelversorgung zu vermeiden ist. Zum Geburtstag oder zu Weihnachten steht aber wohl unzweifelhaft der Schenkungscharakter im Vordergrund. Bei sonstigen Schenkungen ist ganz besonders auf den Unterhaltscharakter abzustellen.