Seite angelegt am: 21.06.2009
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Letze Bearbeitung:
01.08.2020
Schulabbruch
Ein Schulabbruch für sich allein bewirkt noch nicht das Erlöschen des Unterhaltsanspruchs.
Kein Unterhaltsverlust, wenn das Kind seine schulische Ausbildung nicht aus seinem Verschulden abgebrochen hat, sondern der Mißerfolg aus der psychischen Belastung durch die familiäre Situation, nämlich der Ehescheidung der Eltern und den damit verbundenen Verlusts des familiären Netzes, resultiert.