Seite angelegt am: 27.06.2007
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Letze Bearbeitung:
29.07.2020
Schwankendes unselbständiges Einkommen
Bei saisonbedingt immer wiederkehrender kurzfristiger Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners bildet das auf der Basis des Jahresnettoeinkommens errechnete monatliche Durchschnittseinkommen in der Regel eine geeignete Bemessungsgrundlage.