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Seite angelegt am: 14.04.2007 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Konsumverzicht als Kriterium für die Aufteilung

Bei der Aufteilung ist auch zu berücksichtigen, daß der eine Ehegatte es dem anderen durch einen Verzicht auf einen den Lebensverhältnissen und Einkommensverhältnissen in der Ehe angemessenen Konsum ermöglichte, eheliches Gebrauchsvermögen anzuschaffen bzw Ersparnisse anzusammeln.

Ein in auffallender Weise unterschiedlicher Lebensaufwand der Ehegatten kann bei der Aufteilung (dem Aufteilungsschlüssel) Beachtung finden.