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Seite angelegt am: 03.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Kredit, verpflichtende Finanzierung der Ausgleichszahlung durch

Dem Ausgleichspflichtigen kann grundsätzlich auch die Aufnahme eines Kredites zugemutet werden, um die Ausgleichszahlung leisten zu können, wenn ihm solches möglich ist und der Berechtigte darauf angewiesen ist, die Zahlung sofort zu erhalten.

Es muß eine dem Ausgleichspflichtigen durchaus zumutbare Kreditaufnahme im Rahmen jener Mittel bleiben, die er bei äußerster Anspannung seiner Kräfte gerade noch aufbringen kann.