Umwidmung eingebrachter Liegenschaft - Grünland in Bauland
Eine während der Ehe bewirkte Wertsteigerung einer eingebrachten Sache spielt nur dann eine Rolle für die Aufteilung, wenn der gewonnene Wert durch gemeinsame Leistungen gesteigert wurde. Eine Umwidmung nach dem Flächenwidmungsplan bspw von Gründ- iun Bauland geht regelmäßig mit einer erheblichen Wertsteigerung der Liegenschaft einher. Tritt eine solche Wertsteiergung unabhängig von den Beiträgen der Ehegatten sein, so ist aus der Judikatur zu schließen, dass diese Wertsteigerung ausschließlich dem Eigentümer der (zB geschenkten) Liegenschaft zurechnen ist. Es handelt sich dabei ja nicht um ein Erträgnis, sondern um einen Vermögenszuwachs (der auf Zufall beruht). Musste hingegen die Umwidmung "bewirkt" werden, soll die eheliche Errungenschaft - unabhängig davon, von wem die "Bewirkung" vorgenommen wurde - gegeben sein.