Seite angelegt am: 25.12.2014
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Letzte Bearbeitung:
04.08.2020
Unternehmen und Ehewohnung
Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit des Gerichts, gemäß § 86 (1) EheG den der Ehewohnung dienenden und damit der Aufteilung unterliegenden Grundstücksteil von einem betrieblichen genutzten Teil abzutrennen und einem Ehegatten zuzuweisen.