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Seite angelegt am: 12.05.2008 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Stillgelegtes Unternehmen

Die einem Unternehmen gewidmeten Vermögenswerte falen dann in die Aufteilungsmasse einer nachehelichen Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten, wenn das Unternehmen im maßgeblichen Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft gar nicht mehr existierte, also beispielsweise schon stillgelegt war.