Seite angelegt am: 19.12.2020
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Letzte Bearbeitung:
19.12.2020
Unternehmen, Zweck der Ausnahme
Zweck der Regelung, dass Sachen, die zu einem Unternehmen gehören, nicht der Aufteilungsmasse unterliegen, ist den Bestand lebenskräftiger Unternehmen nicht durch die Aufteilung Ihrer Substanz zu gefährden.