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Seite angelegt am: 19.12.2020 ; Letzte Bearbeitung: 19.12.2020

Unternehmen, Zweck der Ausnahme

Zweck der Regelung, dass Sachen, die zu einem Unternehmen gehören, nicht der Aufteilungsmasse unterliegen, ist den Bestand lebenskräftiger Unternehmen nicht durch die Aufteilung Ihrer Substanz zu gefährden.