Seite angelegt am: 15.11.2020
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Letzte Bearbeitung:
15.11.2020
Unterhaltsregelungen für Kinder und Aufteilungsverfahren
Eine Berücksichtigung der Vereinbarung über die Schad- und Klagloshaltung betreffend den Kindesunterhalt kommt im Aufteilungsverfahren mangels besonderer Vereinbarung nicht in Betracht. Regelungen, die die Eltern über die Höhe und die Modalitäten der Unterhaltszahlungen bezüglich der Kinder treffen, berühren den Aufteilungsanspruch geschiedener Ehepartner grundsätzlich nicht.