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Seite angelegt am: 19.06.2007 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Unterhaltsanspruch der Kinder und Höhe der Ausgleichszahlung

Bei Bemessung der Ausgleichszahlung ist der Familienbeihilfenanspruch und der Unterhaltsanspruch für Kinder zu berücksichtigen, weil damit auch Wohnungskosten anteilig für die Kinder zu decken sind.