Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 04.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 03.01.2021

Erlös aus einem Unfallversicherungsvertrag

Ein Unfallversicherungsvertrag ist für sich genommen kein Vermögenswert, da er weder verwertet werden kann noch Gewissheit darüber besteht, ob überhaupt jemals ein Anspruch daraus entstehen würde. Anderes gilt nach dem Versicherungsfall.