Seite angelegt am: 04.12.2006
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Letzte Bearbeitung:
03.01.2021
Erlös aus einem Unfallversicherungsvertrag
Ein Unfallversicherungsvertrag ist für sich genommen kein Vermögenswert, da er weder verwertet werden kann noch Gewissheit darüber besteht, ob überhaupt jemals ein Anspruch daraus entstehen würde. Anderes gilt nach dem Versicherungsfall.