Seite angelegt am: 21.11.2020
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Letzte Bearbeitung:
21.11.2020
Unternehmensanteile - finanziert aus ehelichen Errungenschaften
Wurde eheliche Errungenschaft eines Ehegatten weitgehend in Unternehmensanteilen angelegt, die als solche der Aufteilung entzogen sind, kann es der Billigkeit entsprechen, dem anderen Ehegatten einen größeren Anteil an den der Aufteilung unterliegenden Ersparnissen zuzuerkennen.