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Seite angelegt am: 02.11.2008 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Unterhaltszahlungen für Stiefkinder

Unterhaltszahlungen an einen geschiedenen und wieder verheirateten Ehegatten für ein in dessen Haushalt lebendes Kind bilden keine ehelichen Ersparnisse der zweiten Ehe.

Anmerkung: Es geht wohl um angesparte Unterhaltszahlungen. Das diese nicht aufzuteilen sind, sollte selbstverständlich sein. Allerdings taucht dann ein anderes Problem auf: Wenn das Kind sich seinen Unterhalt gespart hat, muss es von anderem Geld gelebt haben. In diesem Fall wäre es angemessen, den Anteil des leiblichen Elternteils am Aufteilungsvermögen zugunsten des Stiefelternteils zu verringern.