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Formulierung des Zinsenbegehrens

Das Zinsenbegehren "samt  4% Zinsen gestaffelter Verzugszinsen ab 01.01.2008 an Unterhaltsrückstand binnen 14 Tagen" ist nicht ausreichend bestimmt, weil darin gerade keine begehrten Verzugszinsen aus ziffernmäßig bestimmten Beträgen für jeweils begehrte konkrete Zeiträume angeführt sind.

Empfehlung: Da auch im ZPO Verfahren eine Kapitalisierung der Zinsen zulässig ist, empfiehlt sich dies auch im Verfahren außer Streitsachen. Ein einfaches Excel-Sheet ist dabei sehr hilfreich.