Zurückziehung eines Antrages
Ein volljähriges Kind kann Anträge, die vor Erreichung der Volljährigkeit von einem Elternteil eingereicht werden, zurückziehen.
Anmerkung: Der E liegt ein gar nicht so seltener Sachverhalt zugrunde. Ein Elternteil stellt einen Unterhaltsantrag und leistet (nach seinen Behauptungen) vorläufig den Unterhalts vorschussweise für das Kind. Nach Erreichen der Volljährigkeit zieht das Kind den Antrag zurück. Über bleibt der antragstellende Elternteil. Ein Unterhalt wird nicht mehr festgesetzt und nicht mehr nachbezahlt.
Wie der Elternteil doch zu seinem Geld kommen kann ist - offen gesagt - rechtlich völlig offen. Möglich sind folgende Varianten:
* Anspruch gegen das Kind
* Anspruch gegen den anderen Elternteil nach § 1042 ABGB
Was für die eine oder andere Variante spricht, anzuführen, würde den Rahmen dieser WebSite sprengen. Kurz gesamt alles unklar :-((