Seite angelegt am: 26.10.2006
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Letze Bearbeitung:
28.07.2020
Bundesheer und Selbsterhaltungsfähigkeit
Bundesheer:
Selbsterhaltungsfähigkeit wird auch bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen, während des Dienstes beim Bundesheer angenommen. Bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen wird das - vom Elternhaus nicht losgelöst lebende volljährige - Kind nicht selbsterhaltungsfähig, wenn es Sach- und Geldleistungen beim Bundesheer nach dem HGG bezieht.
Zivildienst:
Ähnliche Überlegungen werden auch beim Zivildienst anzustellen sein.