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Seite angelegt am: 05.10.2006 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Abholort

Grundsätzlich hat der besuchsberechtigte Elternteil das Kind von Wohnort des obsorgeberechtigten Elternteils abzuholen und dorthin zurückzubringen.

Ausnahmen sind möglich.