Seite angelegt am: 05.10.2006
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Abholort
Grundsätzlich hat der besuchsberechtigte Elternteil das Kind von Wohnort des obsorgeberechtigten Elternteils abzuholen und dorthin zurückzubringen.
Ausnahmen sind möglich.