Seite angelegt am: 20.07.2009
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Geplante Adoption
Eine beabsichtigte Adoption durch den Ehemann der Mutter des Kindes vermag eine Versagung des Kontaktrechts nicht zu rechtfertigen.
Eine beabsichtigte Adoption durch den Ehemann der Mutter des Kindes vermag eine Versagung des Kontaktrechts nicht zu rechtfertigen.