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Seite angelegt am: 03.11.2007 ; Letzte Bearbeitung: 24.03.2020

Früherer Abtreibungsvorschlag

Ein früherer Abtreibungsvorschlag des Kontaktberechtigten stellt keinen Grund für eine Besuchsrechtsverweigerung dar.

Anmerkung: Rechtlich nicht. Faktisch ist dies ein häufiger Grund für die emotionale Weigerung der KM ein Kontaktrecht zu unterstützen.