Seite angelegt am: 03.11.2007
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Letzte Bearbeitung:
24.03.2020
Früherer Abtreibungsvorschlag
Ein früherer Abtreibungsvorschlag des Kontaktberechtigten stellt keinen Grund für eine Besuchsrechtsverweigerung dar.
Anmerkung: Rechtlich nicht. Faktisch ist dies ein häufiger Grund für die emotionale Weigerung der KM ein Kontaktrecht zu unterstützen.