Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 01.12.2007 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Ängstliche oder ablehnende Haltung des Kindes

Auch eine ängstliche oder ablehnende Haltung des Kindes ist grundsätzlich kein Grund für die Versagung des Besuchsrechts.