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Seite angelegt am: 18.03.2007 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Antragsberechtigung für das Besuchsrecht

Selbstverständlich ist der Besuchselternteil oder Großelternteil antragsberechtigt. Der Antrag auf Besuchsrechtsregelung (Abänderung einer bestehenden Regelung) kann aber auch von dem Elternteil gestellt werden, dem die Elternrechte zugeteilt worden sind.