Seite angelegt am: 18.03.2007
;
Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Antragsberechtigung für das Besuchsrecht
Selbstverständlich ist der Besuchselternteil oder Großelternteil antragsberechtigt. Der Antrag auf Besuchsrechtsregelung (Abänderung einer bestehenden Regelung) kann aber auch von dem Elternteil gestellt werden, dem die Elternrechte zugeteilt worden sind.