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Seite angelegt am: 27.10.2007 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Anwesenheit Dritter beim Besuchsrecht

Ein Verbot der Ausübung des Besuchsrecht in Gegenwart der Lebensgefährtin des Vaters ist nur dann gerechtfertigt, wenn durch die Anwesenheit das Kindeswohl gefährdet wäre.