Seite angelegt am: 27.10.2007
;
Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Anwesenheit Dritter beim Besuchsrecht
Ein Verbot der Ausübung des Besuchsrecht in Gegenwart der Lebensgefährtin des Vaters ist nur dann gerechtfertigt, wenn durch die Anwesenheit das Kindeswohl gefährdet wäre.