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Seite angelegt am: 08.11.2014 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Parteienöffentlichkeit der Anhörung des Kindes?

Gegen die Anwesenheit des Kinderbeistands bei der Anhörung des Kindes bestehen keine Bedenken.

Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass ein Elternteil  zur Anhörung des Minderjährigen geladen werden müsste; vielmehr ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anwesenheit der Eltern bei dieser Anhörung nicht nur nicht geboten ist, sondern sogar zu vermeiden ist, damit sich das Gericht einen Eindruck vom unbeeinflussten Kind machen kann.