Seite angelegt am: 06.07.2007
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Rechtsmissbräuchliches Ansichbringen für sich kein Hindernis für die Obsorge
Auch ein rechtsmißbräuchliches Ansichbringen eines Kindes muß nicht grundsätzlich dazu führen, daß dem anderen Elternteil die Rechte des § 144 ABGB zuerkannt werden. Aus dem rechtswidrigen Verhalten eines Elternteils können aber Schlüsse auf seine mangelnde Eignung als Erzieher gezogen werden.
Gegenständlich : Mutter, die nach vergeblichem Warten, daß ihr der Kindesvater in Entsprechung der gerichtlichen Regelung das Kind übergibt, sowie nach Stellung eines Antrags auf exekutive Abnahme, dieses eigenmächtig vom Spielplatz abholt.