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Seite angelegt am: 06.07.2007 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Rechtsmissbräuchliches Ansichbringen für sich kein Hindernis für die Obsorge

Auch ein rechtsmißbräuchliches Ansichbringen eines Kindes muß nicht grundsätzlich dazu führen, daß dem anderen Elternteil die Rechte des § 144 ABGB zuerkannt werden. Aus dem rechtswidrigen Verhalten eines Elternteils können aber Schlüsse auf seine mangelnde Eignung als Erzieher gezogen werden.

Gegenständlich : Mutter, die nach vergeblichem Warten, daß ihr der Kindesvater in Entsprechung der gerichtlichen Regelung das Kind übergibt, sowie nach Stellung eines Antrags auf exekutive Abnahme, dieses eigenmächtig vom Spielplatz abholt.