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Seite angelegt am: 23.10.2014 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Aufenthaltsmöglichkeit für Elternteil kein Grund

Eine Obsorgeübertragung ist nicht möglich, wenn deren ausschließlicher oder überwiegender Zweck darin bestehen soll, der Mutter oder dem Kind eine Aufenthaltsmöglichkeit im Inland oder sozialrechtliche Vorteile zu verschaffen.