Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Ertragsloses Vermögen (Kopie 1)

Ertragloses Vermögen des unterhaltsberechtigten Ehepartners ist ohne Bedeutung, weil der Haushaltsführer seinen Vermögensstamm nicht anzugreifen braucht, außer die Ehegatten hatten vereinbart, einen Vermögensteil zu veräußern und den Erlös für den Unterhalt zu verwenden.

Verkaufserlös einer Liegenschaft, auch wenn der gem § 30b EStG seit 1.4.2012 der Immobilienertragssteuer unterliegt..