Seite angelegt am: 05.10.2020
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Letze Bearbeitung:
05.10.2020
Vorläufiger Unterhalt - Rechtsnatur
Die Auferlegung eines vorläufigen Unterhalts im Sinne dieser Gesetzesstelle stellt begrifflich keine Einstweilige Verfügung im Sinne EO dar, weil dadurch nicht ein Leistungsanspruch gesichert, sondern dem Berechtigten ein in der Regel endgültig zustehender einstweiliger Unterhalt zugebilligt wird.