Seite angelegt am: 13.09.2020
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Letze Bearbeitung:
13.09.2020
Versorgungsausgleich, Einkommen aus
Der auf dem Versorgungsausgleich nach Schweizer Recht beruhende Teil der Altersrente der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) ist bei der Unterhaltsbemessung entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu öffentlich-rechtlichen Leistungen als Eigeneinkommen zu berücksichtigen.