Seite angelegt am: 22.11.2009
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Verschuldensunabhängiger Unterhalt - Prozentsätze
Es ist zu prüfen, ob der ermittelte Lebensbedarf beziehungsweise der vom Unterhaltsberechtigten begehrte niedrigere Betrag in einem Bereich von 15 bis 33 % der Unterhaltsbemessungsgrundlage des Unterhaltspflichtigen liegt. Dieser Kontrollrechnung liegen die üblicherweise gemäß § 68 EheG (unterer Wert) und gemäß § 66 EheG (oberer Wert) zugesprochenen Prozentsätze zugrunde, wobei die angeführten Werte für jene Fälle gelten, in denen der Unterhaltspflichtige keine weiteren Sorgepflichten zu bedienen hat.