Seite angelegt am: 22.06.2007
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Letze Bearbeitung:
28.07.2020
Private Computerkosten
private Computerkosten sind - wie alle Kosten des täglichen Lebens - nicht von der UBGR abzuziehen.
Mittlerweile sind Computer im privaten Bereich so weit verbreitet, dass der Unterhaltspflichtige eine erhöhte Behauptungs- und Beweislast hat, wenn er behauptet, dass er einen Computer auschließlich aus beruflichen Gründen anschaffen musste.