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   |    Seite angelegt am: 22.06.2007 ; Letze Bearbeitung: 28.07.2020

Private Computerkosten

private Computerkosten sind - wie alle Kosten des täglichen Lebens - nicht von der UBGR abzuziehen.

Mittlerweile sind Computer im privaten Bereich so weit verbreitet, dass der Unterhaltspflichtige eine erhöhte Behauptungs- und Beweislast hat, wenn er behauptet, dass er einen Computer auschließlich aus beruflichen Gründen anschaffen musste.