Seite angelegt am: 01.01.2008
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Letze Bearbeitung:
28.07.2020
Obsorge- (Wohnsitz-)wechsel des Kindes
Findet ein Obsorge- (Wohnsitz-)wechsel des Kindes und damit ein Wechsel der Person des geldunterhaltspflichtigen Elternteils statt, ist dieser Zeitpunkt genau festzustellen; der Bescheid des Finanzamtes über die rückzufordernde Familienbehilfe ist dabei keine ausreichende Entscheidungsgrundlage.