Seite angelegt am: 27.11.2017
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Letze Bearbeitung:
31.07.2020
Privatkredit und UBGR
Beträge, die aus einem Privatkredit lukriert werden, sind NICHT in die UBGR einzubeziehen, weil damit in den Stamm des Vermögens des UhPfl eingegriffen würde.