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   |    Seite angelegt am: 27.11.2017 ; Letze Bearbeitung: 31.07.2020

Privatkredit und UBGR

Beträge, die aus einem Privatkredit lukriert werden, sind NICHT in die UBGR einzubeziehen, weil damit in den Stamm des Vermögens des UhPfl eingegriffen würde.