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   |    Seite angelegt am: 29.07.2007 ; Letze Bearbeitung: 28.07.2020

Diätkosten

Diätkosten sind angemessen zu berücksichtigen.

Anmerkung: Dies gilt wohl nur für medizinisch notwendige Kosten. Diese sind von der UBGR abzuziehen,wobei aber auch steuerliche Erleicherungen zu berücksichtigen sind und die abzugsfähigen Kosten mindern.