Seite angelegt am: 29.07.2007
;
Letze Bearbeitung:
28.07.2020
Diätkosten
Diätkosten sind angemessen zu berücksichtigen.
Anmerkung: Dies gilt wohl nur für medizinisch notwendige Kosten. Diese sind von der UBGR abzuziehen,wobei aber auch steuerliche Erleicherungen zu berücksichtigen sind und die abzugsfähigen Kosten mindern.