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   |    Seite angelegt am: 31.10.2014 ; Letze Bearbeitung: 28.07.2020

Deutschkurs

Die Kosten eines Deutschkurses sind als Kosten des täglichen Lebens nicht von der UBGR abzugsfähig.

Anmerkung: Dies gilt aber wohl dann nicht, wenn der UhPfl als ausländischer Staatsbürger ausreichend Deutschkenntnisse erwerben will um seine Arbeitsplatzchancen zu verbessern.