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Deutschkurs

Die Kosten eines Deutschkurses sind als Kosten des täglichen Lebens nicht von der UBGR abzugsfähig.

Anmerkung: Dies gilt aber wohl dann nicht, wenn der UhPfl als ausländischer Staatsbürger ausreichend Deutschkenntnisse erwerben will um seine Arbeitsplatzchancen zu verbessern.