Seite angelegt am: 31.10.2014
;
Letze Bearbeitung:
28.07.2020
Deutschkurs
Die Kosten eines Deutschkurses sind als Kosten des täglichen Lebens nicht von der UBGR abzugsfähig.
Anmerkung: Dies gilt aber wohl dann nicht, wenn der UhPfl als ausländischer Staatsbürger ausreichend Deutschkenntnisse erwerben will um seine Arbeitsplatzchancen zu verbessern.