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   |    Seite angelegt am: 21.10.2009 ; Letze Bearbeitung: 28.07.2020

Deutsche Contergan-Rente

Eine "Contergan-Rente" nach deutschem Recht ist nicht in die UBGR einzurechnen - siehe deutsches Gesetz über die Contergan-Stiftung für behinderte Menschen.