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Drittpflege und Unterhaltsanspruch des Halbwaisen

Scheidet bei Eigen- oder Drittpflege des uhber Kindes ein Elternteil (etwa infolge Todes) aus, ist im Nenner der Berechnungsformel für den zweiten Summanden (Elternteil) Null anzusetzen und nicht ein negativer Wert. Damit reduziert sich die Unterhaltsbemessung darauf, dass nur mehr der um das Eigeneinkommen reduzierte Unterhaltsbedarf relevant wird, dieser allerdings begrenzt durch die jeweilige Leistungsfähigkeit des Elternteils.