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   |    Seite angelegt am: 09.12.2007 ; Letze Bearbeitung: 28.07.2020

Dienstgeberbeiträge für Naturalbezüge

Die Dienstgeberbeiträge zur Dienstwohnung des Unterhaltspflichtigen sind in die UBGR einzubeziehen.

Der jährliche Dienstgeberbeitrag für Strom und Gas ist in die UBGR einzubeziehen.