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Haftpflichtversicherung

Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung sind nicht von der UBGR abzuziehen.

Die Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung sind nicht von der UBGR abzuziehen.

Anmerkung: dies gilt natürlich nicht für beruflich notwendige oder gar verpflichtende Haftpflichtversicherungen.