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Heilpraktiker

Die Kosten eines Heilpraktikers können allenfalls von der UBGR abgezogen werden, jedoch bedarf es zur Lösung dieser Frage der Beiziehung eines medizinischen SV.

Anmerkung: Mit der Beiziehung des med. SV wird in einigen Fällen das Argument schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorzubringen sein.