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HUP - anzuwendendes Recht

Gemäß Art 3 Abs 1 des für die nach dem 18. 6. 2011 fällig gewordenen Ansprüche maßgeblichen Haager Unterhaltsprotokolls folgen Unterhaltsansprüche dem Recht des Staates, in dem der Unterhaltsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.